CHE-109.741.215
Pensionskasse der Pro Infirmis
Personnes inscrites (7)
à Luzern, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Wohlen, de Zürich
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Schenkon, de Buochs
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (2)
jusqu'au 31.03.2026
Denoth Renato
Sortie
à Winterthur, de Valsot
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.03.2026
But
2.1 Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Pro Infirmis und ihrer Kollektivmitglieder sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss eines Kollektivmitglieds erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. 2.2 Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. 2.3 Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.