CHE-109.522.742

Pensionskasse der KIBAG

Informations de base

CHE-109.522.742
Bächaustrasse 73
8806 Bäch SZ
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 22.05.2026 20:46 · Zefix ↗

Personnes inscrites (10)

à Domat/Ems, de Breil/Brigels
Kollektivunterschrift zu zweien
à Uster, de Winterthur
Kollektivunterschrift zu zweien
à Sattel, de Laufenburg
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
à Glarus Süd, de Untervaz
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
à Langrickenbach, de Warth-Weiningen
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
à Seengen, de Hunzenschwil
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
à Männedorf, de Männedorf
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Basel
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
à Wollerau, de Unteriberg
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
à Hausen am Albis, de Meiringen
Vizepräsident
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (11)

à Gachnang, de Muotathal
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 24.11.2025
à Graben, de Schüpfheim
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 14.02.2025
Schmid Thomas Sortie
à Roggwil, de Walkringen
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 18.10.2024
Bucher Daniel Sortie
à Pfäffikon, de Grossdietwil
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 18.10.2024
à Brüttisellen, de Entlebuch
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.12.2023
Widmer Ulrich Sortie
à Wollerau, de Safenwil
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 29.09.2023
à Steinen, de Waldkirch
Kollektivprokura
jusqu'au 19.01.2023
à Weinfelden, de Pratteln
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 08.07.2022
à Berikon, de Niederrohrdorf
Kollektivprokura
jusqu'au 28.01.2020
à Fischenthal, de Lütisburg
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 17.06.2019
Bisig Martin Sortie
à Galgenen, de Einsiedeln
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 11.07.2018

But

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen, welche sich im Sinne von Abs. 3 der Stiftung mit Anschlussvertrag angeschlossen haben, sowie ihre Angehörigen und Hinterlassenen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrats kann im Einvernehmen mit der Firma, auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell und wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen nur Vorsorgeleistungen erbracht werden. Ausgeschlossen sind Leistungen zu denen die Firma rechtlich verpflichtet ist, oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise erbringt (wie Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.).

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