CHE-110.315.888
Pensionskasse der Ernst Schweizer AG
Personnes inscrites (8)
à Affoltern am Albis, de Affoltern am Albis
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Flurlingen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Hedingen, de Zürich und Thalheim (AG)
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (14)
jusqu'au 01.04.2026
jusqu'au 01.04.2026
jusqu'au 01.04.2026
jusqu'au 01.04.2026
jusqu'au 01.04.2026
Kaufmann Jacqueline
Sortie
à Affoltern am Albis, de Triengen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.04.2026
jusqu'au 01.04.2026
Duss Bianca Sonja
Sortie
à Oberägeri, de Reiden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.04.2026
Baechler Laurent
Sortie
à Hausen am Albis, de Rechthalten
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.04.2026
Schweizer Hans-Rudolf
Sortie
à Hedingen, de Flurlingen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.04.2026
Zwahlen Daniela
Sortie
à Küssnacht, de Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Aliu Dervish
Sortie
à Hedingen, de Affoltern am Albis
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Schweizer Samuel Johannes
Sortie
à Birmensdorf, de Weinfelden
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
But
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit der Stifterfirma wirtschaftlich eng verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer wirtschaftlich eng verbundenen Firma erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge zu Gunsten der Destinatäre oder eines Teils derselben abschliessen oder in solche bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.