CHE-109.744.573
Pensionskasse der D & A Gruppe
Personnes inscrites (7)
à Berneck, de Rebstein
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bertschikon (Gossau ZH), de Basel
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (11)
jusqu'au 28.08.2025
Rohrer Heinz
Sortie
à Rehetobel, de Affoltern am Albis
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 28.08.2025
jusqu'au 15.01.2025
Liner Thomas
Sortie
à Jona (Rapperswil-Jona), de Andwil SG
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 15.01.2025
Terreni Carmen
Sortie
à Hitzkirch, de Gurtnellen und Schongau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 13.02.2024
Stoffel David
Sortie
à Visperterminen, de Visperterminen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.01.2023
jusqu'au 07.07.2022
Büttiker Roger
Sortie
à Wangen bei Olten, de Pfaffnau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.07.2022
Diener Manuel
Sortie
à Schönholzerswilen, de Fischenthal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 24.02.2021
Chinni Nicola
Sortie
à Sementina, de Glarus
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 15.08.2019
Weber Esther
Sortie
à Tobel (Tobel-Tägerschen), de Amden
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 15.08.2019
But
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod für die Arbeitnehmer sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen derjenigen Gesellschaften, welche in der D&A Gruppe (Debrunner und Acifer Gesellschaften) zusammengefasst sind und sich der Stiftung angeschlossen haben, sofern diese Arbeitnehmer nicht bereits zum selben Zweck bei einer anderen Pensionskasse der D&A Gruppe versichert sind. Daneben können der Stiftung mit der D&A Gruppe wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Unternehmungen angeschlossen werden. Der Anschluss einzelner Gruppengesellschaften bzw. einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussbvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.