CHE-255.806.278

PATRA SWISS GmbH in Liquidation

Informations de base

CHE-255.806.278
Cho d'Punt 12
7503 Samedan
📍 Carte ↗
Sàrl – Société à responsabilité limitée
20'000.00 CHF
Mis à jour: 28.07.2026 04:35 · Zefix ↗

Personnes inscrites (2)

à Samedan
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
à Lecco
socio
senza diritto di firma

Anciennes personnes inscrites (2)

à Gordola
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
jusqu'au 16.08.2023
à Gordola
gerente
firma individuale
jusqu'au 09.03.2023

But

Die Gesellschaft bezweckt das Ausführen von Baudienstleistungen an Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten, insbesondere im Bereich von Gipser-, Maler- und Fassadenarbeiten, Montagen, Umbauten, Renovationen, Brand- und Schallschutzarbeiten sowie Sanitär- und Fassadenarbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Publications FOSC

28.07.2026 #a79aebf5-e525-48f9-bd96-e629a0347477
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf PATRA SWISS GmbH Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke habe…
↓ Texte complet
Konkurspublikation/Schuldenruf PATRA SWISS GmbH Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.

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