CHE-104.333.010
Obeg Beratungsgesellschaft AG in Liquidation
Personnes inscrites (1)
Anciennes personnes inscrites (1)
jusqu'au 12.03.2026
But
Zweck der Gesellschaft sind die Beratung und Verwaltung von Unternehmungen im In- und Ausland, sowie der Erwerb von Beteiligungen an solchen Gesellschaften. Die Gesellschaft bezweckt ferner die Verwaltung und Vermittlung von Immobilien aller Art im In- und Ausland. Ferner kann die Gesellschaft Finanzierungen durchführen, Vertretungen übernehmen, Patente und Lizenzen erwerben und veräussern. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern. Sie kann weitere Gesellschaften gründen oder sich in beliebiger Form bei solchen beteiligen. Die Gesellschaft kann Obligationenanleihen und Darlehen aufnehmen.
Publications FOSC
08.07.2026
#1f4e9814-7f0c-4f27-a3b2-1f72611ef15f
Mutation
Mutation Obeg Beratungsgesellschaft AG, Appenzell, neu Obeg Beratungsgesellschaft AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Détails
Obeg Beratungsgesellschaft AG in Liquidation
Rinkenbach 44
9050 Appenzell
Rinkenbach 44
9050 Appenzell
Obeg Beratungsgesellschaft AG, in Appenzell, CHE-104.333.010, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 49 vom 12.03.2026, Publ. 1006594386). Firma neu: Obeg Beratungsgesellschaft AG in Liquidation. Mit Entscheid des Präsidenten als Einzelrichter des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. vom 08.06.2026 wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 421 vom 03.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 49, Datum: 12.03.2026
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell I. Rh.
06.07.2026
#b4daa26d-d299-42e0-92df-15d5d2a58815
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Obeg Beratungsgesellschaft AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 08.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
Betreibungs- und Konkursamt Appenzell I.Rh.
Marktgasse 2
9050 Appenzell
konkursamt@ai.ch
+41 71 788 96 21
Marktgasse 2
9050 Appenzell
konkursamt@ai.ch
+41 71 788 96 21