CHE-302.830.327

MaTro Energy GmbH in Liquidation

Informations de base

CHE-302.830.327
c/o Gruszka Treuhand GmbH
Langenthalstrasse 11
4912 Aarwangen
📍 Carte ↗
Sàrl – Société à responsabilité limitée
20'000.00 CHF
Mis à jour: 09.07.2026 04:41 · Zefix ↗

Personnes inscrites (3)

à Melchnau
Einzelunterschrift
à Koscierzyna
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
à Koscierzyna
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift

But

Montage und Handel mit photovoltaischen und elektrischen Installationen sowie Materialien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, lmmaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.

Publications FOSC

08.07.2026 #66a8c42d-9c6e-417e-945c-818905bedd80
KK04
Kollokationsplan MaTro Energy GmbH c/o Gruszka Treuhand GmbH Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 28.07.2026

Konkursamt Emmental-Oberaargau - Dienststelle Emmental-Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal

Neuauflage des Kollokationsplanes infolge Kollozierung einer nachträglichen Forderung in der 1. Klasse

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