CHE-492.374.692
Küchenmontage M
Personnes inscrites (2)
But
Ausführung von Montagearbeiten aller Art, insbesondere Küchenmontagen sowie Arbeiten mit Granit, Marmor und Sandstein; Handel mit den entsprechenden Produkten; Erwerb, Halten und Veräusserung von Grunddstücken.
Publications FOSC
24.07.2026
#da18ad58-73d2-4469-8f12-a76e1b3151dc
Mutation
Mutation Küchenmontage M. Zenuni GmbH, Emmen, neu Küchenmontage M. Zenuni GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Küchenmontage M. Zenuni GmbH in Liquidation
Emmenmattstrasse 17
6020 Emmenbrücke
Emmenmattstrasse 17
6020 Emmenbrücke
Küchenmontage M. Zenuni GmbH, in Emmen, CHE-492.374.692, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 53 vom 18.03.2019, Publ. 1004589549). Firma neu: Küchenmontage M. Zenuni GmbH in Liquidation. [gestrichen: Gemäss Erklärung des Gründers vom 10.01.2011 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.]. Mit Entscheid des Einzelrichters des Bezirksgerichts Hochdorf, Abteilung 1, vom 10.06.2026 wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3. OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 7534 vom 21.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 53, Datum: 18.03.2019
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
16.07.2026
#95af38d4-131d-4f9d-b345-380341c3eb56
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Küchenmontage M. Zenuni GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 10.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR