CHE-112.043.933

JUST Stiftung

Informations de base

CHE-112.043.933
Unterdorf 62
9428 Walzenhausen
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 23.05.2026 21:41 · Zefix ↗

Personnes inscrites (3)

à Herisau, de Belp
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
à Lenzburg, de Lenzburg
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Küsnacht, de Zürich
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (2)

Wüst Peter Sortie
à Gaiserwald, de Oberriet (SG)
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 24.02.2021
Schmid Peter Sortie
à St. Gallen, de Glarus
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 17.07.2019

But

Die Stiftung bezweckt: a) die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Region Ostschweiz durch Zuwendungen an bestehende und neu zu gründende Gesellschaften in dieser Region, insbesondere im Bereiche des Direktverkaufs b) die Unterstützung der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Region Ostschweiz, insbesondere von Walzenhausen/AR c) das Sponsoring von talentierten Sportlern und Künstlern aus der Ostschweiz und speziell aus Walzenhausen d) die Zuwendung von finanziellen Mitteln an karitative Institutionen mit Wirkungskreis in der Ostschweiz. Um insbesondere den in lit. a) erwähnten Hauptzweck zu verwirklichen, kann die Stiftung Beteiligungen an Gesellschaften (nachstehend JUST-Gesellschaften) halten, welche in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gründer der JUST-Gruppe, Ulrich Jüstrich, von Berneck/SG und Walzenhausen/AR, geb. am 13.02.1903, gest. am 03.12.1985, stehen. Solche Beteiligungen dürfen nur veräussert werden, wenn die Mehrheit der übrigen Aktionäre der JUST-Gesellschaften einem Verkauf ebenfalls zustimmt. Sofern die Mehrheit der übrigen Aktionäre der JUST-Gesellschaften beschliesst, einzelne JUST-Gesellschaften oder die ganze JUST-Gruppe teilweise oder vollständig an der Börse kotieren zu lassen oder auf eine andere Art zu veräussern (Trade-sale, Asset-deal, Liquidation, etc.), so hat auch die JUST Stiftung ihre Beteiligungen einzubringen. Die Stiftung übt keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der JUST-Gesellschaften aus; vorbehalten bleibt das Mitwirkungsrecht bei der personellen Besetzung der Verwaltungsräte und der Revisionsstelle.

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