CHE-110.408.544
INVENTUS BERN - Stiftung
Personnes inscrites (7)
à Gümligen (Muri bei Bern), de Trub
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Gammen (Ferenbalm), de Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Schwarzenburg (Wahlern), de Moosseedorf
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bern, de Bischofszell
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (4)
jusqu'au 11.04.2023
Emch Ueli
Sortie
à Worb, de Lüterswil-Gächliwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 14.10.2021
Inäbnit Walter
Sortie
à Wohlen b. Bern (Wohlen bei Bern), de Grindelwald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 14.10.2021
Goller Ina
Sortie
à Schaffhausen, de Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
But
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Technologietransfers zwischen der Berner Fachhochschule und der Industrie auf den Gebieten des Departementes TI (Technik und Informatik). Dies erfolgt vor allem durch die Förderung von Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung. Die Förderung geschieht durch finanzielle Unterstützungen (à fonds perdu Beiträge/Darlehen/Kapitalbeteiligungen). Es können auch Projekte gefördert werden, welche das Departement TI gemeinsam mit dem Departement AHB (Architektur, Holz, Bau) der Berner Fachhochschule umsetzt. Desweitern bezweckt die Stiftung, Studierende des Departementes TI, und bei entsprechenden Projekten des Departementes AHB, in der Art zu unterstützen, dass diese im Rahmen der geförderten Projekte Aufgaben übernehmen können. Für ihre Mitarbeit an den Projekten sind die Studierenden finanziell angemessen zu entschädigen. Überdies kann die Stiftung Studierende mit hervorragendem Leistungsausweis durch à fonds perdu Beiträge finanziell unterstützen. Von den finanziellen Unterstützungen sind über eine Zeitspanne von 10 Jahren (Beginn 1. Januar 2023) mind. 25% für die Studierenden einzusetzen. Die finanziellen Unterstützungen sollen, soweit es sich dabei nicht um Darlehen/Kapitalbeteiligungen handelt, nicht aus dem Kapital, sondern aus der langfristig erzielbaren Rendite (Kapitalgewinne und -erträge) des Stiftungsvermögens finanziert werden. Diese Vorgabe muss in einer zehnjährigen Zeitspanne eingehalten werden, d.h., nach Ablauf des zehnjährigen Zyklus' sollte das Stiftungsvermögen nominal noch den Einlagen entsprechen. Diese Bestimmung kann durch den Stiftungsrat im Verfahren gem. Art. 9 der Statuten nur mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben, weiterveräussern, vermieten oder belasten. Die Stiftung kann mit Organisationen, die ähnliche Zwecke verfolgen, zusammenarbeiten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Macht eine natürliche oder juristische Person, welche durch das Stiftungsvermögen unterstützt wird, im Rahmen der geförderten Tätigkeit Erfindungen bzw. wirkt sie an deren Hervorbringung mit oder entstehen im Rahmen der geförderten Tätigkeit andere Immaterialgüterrechte (gewerbliche Muster oder Modelle, Markenrechte, Know how-Rechte, etc.), so sorgt die Stiftung dafür, dass sie am wirtschaftlichen Erfolg der Verwertung der Immaterialgüterrechte angemessen beteiligt wird (Rückflüsse von Unterstützungsbeiträgen zur Realisierung des Stiftungszweckes).
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