CHE-101.420.612
Imoberdorf AG in Liquidation
Personnes inscrites (2)
Anciennes personnes inscrites (3)
Laus Roberto
Sortie
à Feldbrunnen-St. Niklaus
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 17.07.2025
jusqu'au 14.06.2024
Bütikofer Johann
Sortie
à Rohrbach, de Kernenried
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 23.12.2022
But
Herstellung, Fabrikation und Verkauf von Präzisionsmaschinen; kann im Rahmen der Zweckverfolgung Beteiligungen erwerben sowie Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern.
Publications FOSC
29.07.2026
#e7a3aa3a-4fb7-409d-8a4f-2b4eac51067c
KK10
Einladung zum Höherangebot bei Freihandverkauf
↓ Détails
Der Konkursverwaltung liegt ein verbindliches Kaufangebot für sämtliche verwertbaren mobilen Vermögenswerte am Geschäftssitz der konkursiten Gesellschaft über CHF 520'000.00 (exkl. 8.1% MWST) vor. Die Gläubiger oder sonstige Interessenten haben die Möglichkeit, der Konkursverwaltung ein weiteres verbindliches Angebot bis am 17.08.2026 (Datum Poststempel) zu machen. Das bisherige Angebot ist um den Mindestbetrag von CHF 10'000.00 zu überbieten. Bei Eingang von höheren Angeboten werden die Beteiligten über das weitere Vorgehen informiert (weitere Angebotsrunde, interne Steigerung).
17.07.2026
#e82f3801-5ef3-4db3-abfd-0a6cec1fd50b
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf Imoberdorf AG in Liquidation
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
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Art des Konkursverfahrens: summarisch
Datum der Konkurseröffnung: 19.06.2026
24.06.2026
#e68f48ad-314e-4598-9f73-da035674f276
Mutation
Mutation Imoberdorf AG, Oensingen, neu Imoberdorf AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Imoberdorf AG in Liquidation
Werkhofstrasse 5
4702 Oensingen
Werkhofstrasse 5
4702 Oensingen
Imoberdorf AG, in Oensingen, CHE-101.420.612, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 11 vom 19.01.2026, Publ. 1006542431). Firma neu: Imoberdorf AG in Liquidation. Mit Urteil vom 19.06.2026, 07.30 Uhr, hat der Amtsgerichtspräsident von Thal-Gäu, in Balsthal, über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 3643 vom 19.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 11, Datum: 19.01.2026
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Solothurn
22.06.2026
#6b246107-19ce-4001-9fc0-67da2edcf6cb
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Imoberdorf AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 19.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.