CHE-263.585.493

Hitachi Group Pensionskasse

Informations de base

CHE-263.585.493
c/o Hitachi Energy AG
Bruggerstrasse 72
5400 Baden
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 24.05.2026 08:17 · Zefix ↗

Personnes inscrites (12)

à Thalwil, de Adliswil
Kollektivunterschrift zu zweien
à Aarau, de Aarau
Kollektivunterschrift zu zweien
à Yverdon-les-Bains, de Chavannes-le-Chêne
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
à Brütten, de Werthenstein
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zug, de Thalwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Schinznach, de Veltheim (AG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Niederrohrdorf, de Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Brütten, de Dagmersellen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Frankfurt
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Horgen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel, de Basel
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (8)

à Meilen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 04.03.2026
Vogt Rafaela Sortie
à Hünenberg, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.12.2024
à Berikon, de Linden
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.09.2024
Wagner Katrin Sortie
à Suhr, de Walliswil bei Wangen
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.09.2024
à Aarau, de Gansingen
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 08.03.2023
à Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 08.03.2023
Vogt Rafaela Sortie
à Zürich, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 28.07.2022
à Regensdorf, de Zürich
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 28.12.2021

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzliche Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigen fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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