CHE-113.304.651

Hear the World Foundation

Informations de base

CHE-113.304.651
Laubisrütistrasse 28
8712 Stäfa
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 20.05.2026 23:06 · Zefix ↗

Personnes inscrites (5)

à Dübendorf, de Genève
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Cham
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Morschach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à St. Gallen, de Reiden
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (11)

Möhle Nike Sortie
à Zürich, de Wettswil am Albis
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2026
à Zürich, de Brig-Glis
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2026
à Meilen, de Coldrerio
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2026
à Arth
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2026
à Singapore
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2026
à München
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2026
à Meilen, de Castel San Pietro
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2026
Sweat Apryl Sortie
à Knoxville
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2026
Koch Dawn Sortie
à Breckenridge
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2026
à Unterägeri
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2026
à Zürich, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

But

Die Stiftung bezweckt: a) weltweit Aufklärung zum Thema Hören bzw. Hörverlust zu leisten und so zur Prävention von Hörschädigungen und zu einem verbesserten Umgang mit Hörverlust beizutragen. b) durch Technologie und finanzielle Unterstützung Gruppen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen zu fördern, die sich für die Verbesserung der Lebensqualität von Hörgeschädigten und deren Umfeld sowie die Prävention von Hörschädigungen einzusetzen. Die finanziell unterstützten Institutionen müssen mit den von der Stiftung erhaltenen Mittel im Sinne des Schweizer Steuerrechts gemeinnützig tätig bzw. steuerbefreit sein. c) ausgewählte Personen mit Hörproblemen sowie deren Umfeld zu unterstützen. d) wissenschaftliche Studien und Forschungsprojekte zu gesundem und beeinträchtigtem Hören sowie zum Umgang mit und zur Auswirkung von Hörproblemen zu fördern. e) allgemein im Interesse der weiteren Entwicklung und des Wohls von Menschen mit Hörproblemen tätig zu sein, insbesondere sowie die Integration von Hörbehinderten in die Welt der Hörenden sowie das Verständnis der Gesellschaft über die Bedeutung von gutem Hören zu fördern als auch der Diskriminierung von Hörbehinderten in der Gesellschaft entgegenzutreten. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Zwecks unternehmerische Fördermodelle gemäss Praxishinweis vom 1. Februar 2024 zu Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit (Zürcher Steuerbuch Nr. 61.1) einsetzen.

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