CHE-188.197.623

Hadorn Bedachungen & Wenger Bau GmbH in Liquidation

Informations de base

CHE-188.197.623
Längfeldweg 40
2504 Biel/Bienne
📍 Carte ↗
Sàrl – Société à responsabilité limitée
40'000.00 CHF
Mis à jour: 21.05.2026 22:51 · Zefix ↗

Personnes inscrites (4)

à Aarberg, de Rüschegg
Einzelunterschrift
à Biel/Bienne, de Rüschegg
Einzelunterschrift
à Aarberg, de Rüschegg
Einzelunterschrift
à Lengnau BE, de Rüschegg
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

But

Betrieb eines Dachdecker- und Fassadenbaugeschäftes sowie eines Baugeschäfts für Hoch- und Tiefbau; kann sich an anderen Unternehmen aller Art beteiligen und Grundstücke erwerben und veräussern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslands beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

Publications FOSC

19.08.2026 #3070598d-1b9c-42d4-8133-2e4a96f37eeb
KK04
Kollokationsplan und Inventar Hadorn Bedachungen & Wenger Bau GmbH Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 08.09.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 29.08.2026

Konkursamt Berner Jura-Seeland, Dienststelle Berner Jura-Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne

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