CHE-109.428.391

Global Trade Solutions AG in Liquidation

Informations de base

CHE-109.428.391
Gewerbestrasse 19
6314 Unterägeri
📍 Carte ↗
SA – Société anonyme
100'000.00 CHF
Mis à jour: 23.05.2026 00:43 · Zefix ↗

Personnes inscrites (2)

à Unterägeri
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Panama City
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Anciennes personnes inscrites (5)

Raz Amit Sortie
à Modin
Direktor
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 14.11.2019
Treger Eitan Sortie
à Shoham
Direktor
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 14.11.2019
à Unterägeri, de Oberbüren
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
jusqu'au 20.02.2019
à Wädenswil, de Menznau
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
jusqu'au 31.10.2018
à Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
jusqu'au 21.12.2016

But

Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Vermögens- und Anlageberatung, Finanz- und Organisationsplanung, Management- und Family-Office-Dienstleistungen, Besorgung von administrativen Arbeiten aller Art und Erbringen von unterstützenden Dienstleistungen im Bereich der allgemeinen Finanz- und Vermögensberatung sowie Übernahme von Mandaten in diesen Bereichen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten

Publications FOSC

20.08.2026 #91c9625f-e345-4e4d-9da3-008acf58833a
KK04
Kollokationsplan und Inventar Global Trade Solutions AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 09.09.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 30.08.2026

Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug

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