CHE-105.900.271
GIREMA Bau AG in Liquidation
Personnes inscrites (4)
à Basel, de Sumiswald
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (11)
Lorenzini Piperno Gian Luca
Sortie
à Untereggen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 24.03.2023
jusqu'au 26.02.2021
jusqu'au 26.02.2021
jusqu'au 23.12.2020
jusqu'au 03.11.2020
jusqu'au 09.09.2020
jusqu'au 09.09.2020
jusqu'au 08.03.2019
jusqu'au 08.03.2019
jusqu'au 08.03.2019
jusqu'au 12.07.2017
But
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, Planung, Projektierung und Realisierung von Bauten aller Art als Bau-, General- und Totalunternehmung sowie die Erbringungen von Dienstleistungen aller Art im Bereich des Bauwesens. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben und veräussern, belasten sowie verwalten, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Gesellschaften in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Darlehen und Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, halten und vertreiben.
Publications FOSC
04.06.2026
#b506f229-d7c3-4e75-8d02-140f26afc799
KK04
Kollokationsplan GIREMA Bau AG
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Berichtigung von Amtes wegen i.S.v. Art. 251 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 24.06.2026
Ablauf der Frist: 24.06.2026
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Konkurse, Eichenweg 12, 4410 Liestal
Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, Postfach 635, 4410 Liestal.
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West, Domplatz 5/7, 4144 Arlesheim.
Nachkollokation resp. Berichtigung einer innert Frist eingegebenen Forderung von Christian & Katharina Kuntner sowie Rupert & Silvia Kuntner für Schäden aus Fertigstellung in Höhe von CHF 112'000 in der 3. Klasse.