CHE-105.166.306

Freshfood Logistik AG Deisswil in Liquidation

Informations de base

CHE-105.166.306
Lyssstrasse 14B
3053 Deisswil b. Münchenbuchsee
📍 Carte ↗
SA – Société anonyme
200'000.00 CHF
Mis à jour: 18.06.2026 06:29 · Zefix ↗

Personnes inscrites (3)

à Grenchen, de Frutigen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Linden, de Linden
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
à Linden, de Linden
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (2)

à Niederbipp, de Frutigen
Kollektivprokura
jusqu'au 06.12.2022
Häring Paul Sortie
à Gersau, de Bösingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 19.02.2020

But

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Logistikdienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich des Transportes von Fleisch, Fleischwaren und weiteren Lebensmitteln. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Grundstücke erwerben, halten und veräussern sowie überdies alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.

Publications FOSC

17.06.2026 #e1f6de57-08ef-4ed3-8538-d2a7bb433681
KK04
Kollokationsplan und Inventar Freshfood Logistik AG Deisswil Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 07.07.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 27.06.2026

Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen

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