CHE-348.056.868

Food & Factory GmbH in Liquidation

Informations de base

CHE-348.056.868
Würzgrabenstrasse 5
8048 Zürich
📍 Carte ↗
Sàrl – Société à responsabilité limitée
21'000.00 CHF
Mis à jour: 11.06.2026 04:43 · Zefix ↗

Personnes inscrites (1)

à Rudolfstetten-Friedlisberg
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift

Anciennes personnes inscrites (2)

à Zürich, de Gossau SG
Gesellschafter
Einzelunterschrift
jusqu'au 08.04.2025
à Schlieren, de Rüschlikon
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift
jusqu'au 08.04.2025

But

Die Gesellschaft bezweckt den Handel, sowie die Herstellung von Lebensmittel, insbesondere von Teigwaren, Fertiggerichten, fertig zubereitete Speisen für Take-Away oder Gastro-Betriebe. Ebenso bezweckt die Gesellschaft die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Gastronomie, wie Kochkurse und Produkteschulungen. Die Gesellschaft kann mit Getränken, Flaschenweinen und Non-Food Artikel handeln und eigenständig Gastronomiebetriebe betreiben oder führen, sowie Güter selbständig importieren und exportieren. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Publications FOSC

10.06.2026 #a0bc00df-4b11-476e-b6a2-72f6a7511345
KK04
Kollokationsplan und Inventar Food & Factory GmbH Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Im Konkurs über die Food & Factory GmbH liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Altstetten-Zürich, Postfach, 8048 Zürich zur Einsicht auf.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 30.06.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 22.06.2026

Konkursamt Altstetten-Zürich
Altstetterstrasse 142
8048 Zürich


Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen:
Beim Konkursamt Altstetten-Zürich:
Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung
- der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen
- der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Autres entreprises à cette adresse

Autres entreprises à Zürich