CHE-112.125.784
EVWR Energiedienste Visp - Westlich Raron AG
Personnes inscrites (12)
à Bürchen, de Bürchen
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à St. Niklaus VS (St. Niklaus), de Stalden (VS)
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Staldenried, de Staldenried
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Visp, de Bellwald
Mitglied des Verwaltungsrates + Vorsitzender der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Ried-Brig, de Bitsch und Riederalp
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Visp, de Visp
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (6)
jusqu'au 08.07.2025
Zuchuat Marie-Cécile
Sortie
à Susten (Leuk), de Savièse
Sekretärin (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 08.07.2025
Bregy Alain
Sortie
à Leuk Stadt (Leuk), de Turtmann-Unterems
Mitglied des Verwaltungsrates / Vorsitzender der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 02.08.2023
Biffiger Paul Josef
Sortie
à St. Niklaus VS (St. Niklaus), de St. Niklaus
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 07.12.2022
jusqu'au 20.08.2020
Abgottspon Beat
Sortie
à Staldenried, de Staldenried
Mitglied und Sekretär des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.05.2018
But
Erbringung diverser Dienstleistungen für die Versorgung insbesondere der Region Visp - Westlich Raron mit elektrischer Energie. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke und Anlagen für die Energieversorgung erwerben und veräussern.
Publications cantonales
20.05.2026
bis 20.05.2027
BA-VS20
Amtsblatt ↗
PDF ↗
Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen – Transformatorenstation Täschbach, Täsch
Bauherr:
EVWR Energiedienste Visp - Westlich Raron AG
· CHE-112.125.784
c/o enalpin AG, Bahnhofplatz 1b, 3930 Visp
Canton du Valais - Service de l'énergie et des forces hydrauliques, Kanton Wallis - Dienststelle für Energie und Wasserkraft , Sion
▸ Rechtsmittel
Die Gesuchsunterlagen werden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt und können während der Auflagedauer bei der betroffenen Gemeinde eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sie nach vorgängiger Terminvereinbarung beim zuständigen Departement für Energie, Dienststelle für Energie und Wasserkraft (Tel. 027/606.31.00, Av. de la Gare 20, Sitten), einzusehen oder elektronisch herunterzuladen: https://esti-consultation.ch/pub/7212/a98d06e640 Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Be-gehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: a. Einsprachen gegen die Enteignung;b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG; c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); e. die geforderte Enteignungsents
24.04.2026
bis 24.04.2027
BA-VS20
Amtsblatt ↗
PDF ↗
Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen – Transformatorenstation Lonza, Visp
Bauherr:
EVWR Energiedienste Visp - Westlich Raron AG
· CHE-112.125.784
c/o enalpin AG, Bahnhofplatz 1b, 3930 Visp
Canton du Valais - Service de l'énergie et des forces hydrauliques, Kanton Wallis - Dienststelle für Energie und Wasserkraft , Sion
▸ Rechtsmittel
Die Gesuchsunterlagen werden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt und können während der Auflagedauer bei der betroffenen Gemeinde eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sie nach vorgängiger Terminvereinbarung beim zuständigen Departement für Energie, Dienststelle für Energie und Wasserkraft (Tel. 027/606.31.00, Av. de la Gare 20, Sitten), einzusehen oder elektronisch herunterzuladen: https://esti-consultation.ch/pub/7093/206fbbe071 Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Be-gehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: a. Einsprachen gegen die Enteignung;b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG; c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); e. die geforderte Enteignungsents