envion AG in Liquidation
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Rechtliche Hinweise
Ein Gläubiger, der den neu aufgelegten Teilkollokationsplan (zum Nachtragskollokationsplan) anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 30 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Teilkollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang im Teilkollokationsplan (Wiedererwägungen) bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221, 249-250 SchKG und Art. 67 Abs. 3 KOV.
Anfechtungsfrist Teilkollokationsplan: 30 Tage
Ablauf der Frist: 02.09.2026 (bereits unter Berücksichtigung der Gerichtsferien)
Auflagestelle
Konkursamt Zug
Industriestrasse 24
6301 Zug
und
Ausseramtliche Konkursverwaltung
Wenger Plattner
Jungfraustrasse 1
3000 Bern 6