CHE-475.427.548

Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS

Informations de base

CHE-475.427.548
Lindenweg 50
3084 Wabern
📍 Carte ↗
IOR
Mis à jour: 21.05.2026 21:50 · Zefix ↗

Personnes inscrites (12)

à Neuchâtel, de Küttigen
Kollektivprokura
à Belp, de Lutry
Direktor
Kollektivunterschrift zu zweien
à Coppet, de Ittigen
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Kehrsatz, de Locarno
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Wabern (Köniz), de Zeneggen
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Gattikon (Thalwil), de Thalwil
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
à Marly, de Schänis
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
à Genève, de Genève
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
à Zürich, de Lutry
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
à Münsingen, de Trub
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
à Bern, de Gränichen
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
à Stäfa, de Ebnat-Kappel
Präsident des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung

Anciennes personnes inscrites (4)

à Perroy, de La Chaux-de-Fonds
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 08.03.2024
Kaiser Anton Sortie
à Bülach, de Gams
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 08.03.2024
à Bassersdorf, de Oberentfelden
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 08.03.2024
à Richterswil, de Richterswil
Präsident des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 08.03.2024

But

Das Institut stellt international anerkannte Masseinheiten mit der erforderlichen Genauigkeit zur Verfügung. Es vergleicht die Normale in zweckmässigen zeitlichen Abständen mit denjenigen anderer nationaler Metrologieinstitute oder vergleichbarer Institutionen. Es verbreitet die gesetzliche Zeit der Schweiz. Es führt die nötigen wissenschaftlich-technischen Untersuchungen und Entwicklungsarbeiten durch, erforscht namentlich die Auswirkungen neuer Techniken und entwickelt praktisch anwendbare Messmethoden, die dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. Es erfüllt die ihm im Messgesetz vom 17. Juni 2011 übertragenen Aufgaben. Es beteiligt sich an der technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Messwesens. Es berät die Bundesbehörden in Fragen des Messwesens. Es stellt die Rückführbarkeit der Normale der kantonalen Vollzugsorgane sicher. Es gibt international anerkannte Masseinheiten durch Kalibrierungen und Referenzmaterialien weiter. Im Übrigen vergleiche Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie (EIMG).

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