CHE-312.259.687

Edelweiss Vorsorgestiftung

Informations de base

CHE-312.259.687
Flughafen Kloten
8058 Zürich
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 20.05.2026 21:03 · Zefix ↗

Personnes inscrites (11)

à Hünenberg, de Escholzmatt-Marbach
Kollektivunterschrift zu zweien
à Winterthur, de Alchenstorf
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
à Winterthur, de Alchenstorf
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
à Winterthur, de Dietikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Dübendorf, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Dielsdorf, de Schmiedrued
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Wattwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Küsnacht, de Küsnacht (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Zürich
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Horgen, de Triengen
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Unterkulm
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (9)

Bovier Sophie Sortie
à Winterthur, de Chamoson
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
à Volketswil, de Mels
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
à Luzern, de Kloten
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
à Zürich, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
à Winterthur, de Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
à Buchberg, de Eriz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
à Berikon, de Gipf-Oberfrick
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
Kaufmann Beat Sortie
à Hünenberg, de Escholzmatt-Marbach
Kollektivunterschrift zu zweien
à Luzern, de Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatare geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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