CHE-249.548.903

DEPOT CH AG in Liquidation

Informations de base

CHE-249.548.903
Maurerstrasse 6
8500 Frauenfeld
📍 Carte ↗
SA – Société anonyme
1'000'000.00 CHF
Mis à jour: 20.06.2026 04:28 · Zefix ↗

Personnes inscrites (2)

à Elsau, de Zürich
Kollektivprokura
à Winterthur
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (10)

à St. Gallen, de Mörschwil
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
jusqu'au 26.08.2025
à Wien
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 30.07.2024
à Wattwil, de Nesslau
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 02.04.2024
à Berlin
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 02.04.2024
George Gunnar Sortie
à Berlin
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 18.12.2023
à Frankfurt am Main
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.07.2020
Gries Michael Sortie
à Einsiedeln
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.07.2020
Zahnd Beat Sortie
à Olten, de Rüschegg
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.02.2020
Zahnd Beat Sortie
à Bern, de Rüschegg
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.06.2018
à Hösbach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.05.2018

But

Die Gesellschaft bezweckt die Produktentwicklung, die Herstellung und den Vertrieb sowie den Import und Export von Einrichtungsgegenständen aller Art, insbesondere von Haushalts-, Dekorations- und Geschenkartikeln. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.

Publications FOSC

19.06.2026 #620236b2-e5f0-451c-9062-0a87ad8eb664
KK04
Kollokationsplan und Inventar DEPOT CH AG in Liquidation Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 09.07.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 29.06.2026

Konkursamt des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 69
8510 Frauenfeld

Obergericht des Kantons Thurgau
Promenadenstrasse 12a
8510 Frauenfeld

Bezirksgericht Frauenfeld
Zürcherstrasse 237a
8501 Frauenfeld

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