CHE-488.612.701

Dämm Team GmbH in Liquidation

Informations de base

CHE-488.612.701
Mettenwilstrasse 18
6203 Sempach Station
📍 Carte ↗
Sàrl – Société à responsabilité limitée
20'000.00 CHF
Mis à jour: 30.05.2026 04:25 · Zefix ↗

Personnes inscrites (1)

à Hochdorf
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Anciennes personnes inscrites (2)

Wicki Daniel Sortie
à Beckenried, de Hasle (LU)
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
jusqu'au 22.10.2018
à Beromünster
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

But

Ausführung von Arbeiten auf den Gebieten der Dämmtechnik, insbesondere Isolationen für Wärme, Kälte, Schall- und Brandschutzanlagen sowie der Haustechnik, insbesondere Heizungen aller Systeme, Lüftungs- und Kälteanlagen, Rohrleitungsbau und sanitäre Anlagen; Erbringung weiterer sich ergebenden Dienstleistungen in diesen Bereichen; Erwerb, Belastung, Halten und Veräusserung von Grundstücken; Erwerb, Verwertung, Gewährung und Veräusserung Patenten, Patentrechten, Marken, Warenzeichen, Markenschutzrechten, Lizenzen und anderen Immaterialgüterrechten sowie Handel mit Waren aller Art.

Publications FOSC

29.05.2026 #9bf228a2-a18e-47d9-8d0a-87f4bb86a052
KK04
Kollokationsplan und Inventar Dämm Team GmbH Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 18.06.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 08.06.2026

Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Sursee, Burgacher 15, 6207 Nottwil

Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgerichtspräsidenten I von Willisau, 6130 Willisau, einzureichen.

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Willisau, 6130 Willisau, gerichtlich anhängig zu machen.

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