CHE-104.336.882
CoOpera Sammelstiftung PUK
Personnes inscrites (10)
à Menzingen, de Hasle bei Burgdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Montezillon (Rochefort)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Schopfheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (8)
jusqu'au 09.01.2026
à Kreuzlingen, de Kreuzlingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.09.2025
Detreköy Anna Katharina
Sortie
à Bern, de Hasle bei Burgdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.09.2025
Tschannen Peter
Sortie
à Baar, de Radelfingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.10.2024
Schmid-Schaa Anna
Sortie
à Basel, de Bolligen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 29.04.2024
Jost Christine
Sortie
à Binningen, de Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.04.2023
Hofer Annett
Sortie
à Tägertschi (Münsingen)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.04.2023
Desaules Marc
Sortie
à Montezillon (Rochefort), de Fenin-Vilars-Saules
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 24.08.2022
But
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Mitglieder der ihr angeschlossenen Firmen, Verbände und Vereinigungen, im folgenden Institutionen genannt, die sich bemühen, im sozialen Organismus nach menschen- und naturgemässen Gesichtspunkten zu arbeiten, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Stiftungsrat fällt seine Entscheidungen im Sinne der Vorsorgeinteressen der Versicherten. Er widmet sich also der Sicherstellung einer langfristigen und stabilen Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung, gestützt auf den Anschlussvertrag und im Rahmen des entsprechenden Vorsorgewerkes, Versicherungsverträge mit einer oder mehreren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterstellten Versicherungsgesellschaften abschliessen oder tritt in bestehende Verträge ein. Die Stiftung muss aber immer Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.