CHE-104.336.882

CoOpera Sammelstiftung PUK

Informations de base

CHE-104.336.882
Galgenfeldweg 16
3006 Bern
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 21.05.2026 21:21 · Zefix ↗

Personnes inscrites (10)

à Bern, de Ramsen
Kollektivunterschrift zu zweien
à Ostermundigen, de Adelboden
Kollektivunterschrift zu zweien
à Uettligen (Wohlen bei Bern), de Schwyz
Kollektivunterschrift zu zweien
à Tägertschi (Münsingen)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Menzingen, de Hasle bei Burgdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Kaisten, de Lugano
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Konstanz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Thun, de Adelboden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Montezillon (Rochefort)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Schopfheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (8)

à Kappel SO, de Maracon
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 09.01.2026
à Kreuzlingen, de Kreuzlingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.09.2025
à Bern, de Hasle bei Burgdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.09.2025
à Baar, de Radelfingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.10.2024
à Basel, de Bolligen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 29.04.2024
à Binningen, de Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.04.2023
Hofer Annett Sortie
à Tägertschi (Münsingen)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 06.04.2023
Desaules Marc Sortie
à Montezillon (Rochefort), de Fenin-Vilars-Saules
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 24.08.2022

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Mitglieder der ihr angeschlossenen Firmen, Verbände und Vereinigungen, im folgenden Institutionen genannt, die sich bemühen, im sozialen Organismus nach menschen- und naturgemässen Gesichtspunkten zu arbeiten, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Stiftungsrat fällt seine Entscheidungen im Sinne der Vorsorgeinteressen der Versicherten. Er widmet sich also der Sicherstellung einer langfristigen und stabilen Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung, gestützt auf den Anschlussvertrag und im Rahmen des entsprechenden Vorsorgewerkes, Versicherungsverträge mit einer oder mehreren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterstellten Versicherungsgesellschaften abschliessen oder tritt in bestehende Verträge ein. Die Stiftung muss aber immer Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.

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