CHE-131.942.401

Composable Stiftung in Liquidation

Informations de base

CHE-131.942.401
Dammstrasse 16
6300 Zug
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 26.08.2026 04:30 · Zefix ↗

Personnes inscrites (3)

à Novazzano
Mitglied des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
à Düsseldorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Paphos
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

But

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von neuen Technologieentwicklungen und Applikationen, insbesondere in den Bereichen von offenen und dezentralisierten Softwarearchitekturen. Dabei sollen dezentrale und offene Technologie Strukturen ermöglicht, gefördert und erhalten werden. Im Vordergrund steht dabei die Förderung, Entwicklung und Betrieb der neuen Technologie. Zweck der Stiftung ist es ferner, Gruppen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen, die sich mit der Entwicklung dezentraler Softwarearchitekturen beschäftigen, technologisch und/oder finanziell zu unterstützen. Zu diesem Zweck kann die Stiftung: a) Aktivitäten und Projekte fördern und finanzieren; b) Zuwendungen entgegennehmen und ausrichten und sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen; c) Blockchain basierte digitale Informationseinheiten herausgeben, entgegennehmen, aufbewahren und veräussern, jedoch nicht damit handeln; d) mit Behörden oder Dritten in Kontakt treten und sich engagieren, um die Entwicklung und den Betrieb der neuen Technologien und Anwendungen für die Finanz- und Metallmärkte zu fördern; e) Immaterialgüterrechte und Lizenzrechte aller Art entgegennehmen, erwerben, halten oder vergeben; f) alle Geschäfte tätigen und fördern und/oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen und Dinge vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgabe an anderen Organisationen übertragen, solche Organisationen schaffen und/oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Mögliche Begünstigte mit Bezug zum Zweck und den Grundsätzen der Stiftung haben gegenüber der Stiftung keine Rechte oder Ansprüche.

Publications FOSC

24.08.2026 #66b0ed93-c68f-414a-ad7a-b72b25595eaf
Modification statuts
Löschung Composable Stiftung in Liquidation, Zug
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Composable Stiftung in Liquidation
(Composable Foundation in liquidation)

Dammstrasse 16
6300 Zug

Löschungsdatum: 19.08.2026

Composable Stiftung in Liquidation, in Zug, CHE-131.942.401, Stiftung (SHAB Nr. 167 vom 01.09.2025, Publ. 1006421350). Mit Entscheid vom 17.08.2026 hat die Einzelrichterin am Kantonsgericht Zug das Konkursverfahren als geschlossen erklärt. Die Stiftung wird von Amtes wegen gelöscht.

Tagesregister-Nr. 16268 vom 19.08.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 167, Datum: 01.09.2025

Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
20.08.2026 #6ef5b950-9bcd-41f9-968a-8673bec4b614
KK06
Schluss des Konkursverfahrens Composable Stiftung Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
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Datum des Schlusses: 17.08.2026

Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
28.05.2026 #1cdc0d48-a801-41d2-ad7b-a4c6f1dcf84c
KK04
Kollokationsplan Composable Stiftung Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
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Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Neuauflage des Kollokationsplans

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 17.06.2026

Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug

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