CHE-131.942.401
Composable Stiftung in Liquidation
Personnes inscrites (3)
But
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von neuen Technologieentwicklungen und Applikationen, insbesondere in den Bereichen von offenen und dezentralisierten Softwarearchitekturen. Dabei sollen dezentrale und offene Technologie Strukturen ermöglicht, gefördert und erhalten werden. Im Vordergrund steht dabei die Förderung, Entwicklung und Betrieb der neuen Technologie. Zweck der Stiftung ist es ferner, Gruppen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen, die sich mit der Entwicklung dezentraler Softwarearchitekturen beschäftigen, technologisch und/oder finanziell zu unterstützen. Zu diesem Zweck kann die Stiftung: a) Aktivitäten und Projekte fördern und finanzieren; b) Zuwendungen entgegennehmen und ausrichten und sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen; c) Blockchain basierte digitale Informationseinheiten herausgeben, entgegennehmen, aufbewahren und veräussern, jedoch nicht damit handeln; d) mit Behörden oder Dritten in Kontakt treten und sich engagieren, um die Entwicklung und den Betrieb der neuen Technologien und Anwendungen für die Finanz- und Metallmärkte zu fördern; e) Immaterialgüterrechte und Lizenzrechte aller Art entgegennehmen, erwerben, halten oder vergeben; f) alle Geschäfte tätigen und fördern und/oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen und Dinge vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgabe an anderen Organisationen übertragen, solche Organisationen schaffen und/oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Mögliche Begünstigte mit Bezug zum Zweck und den Grundsätzen der Stiftung haben gegenüber der Stiftung keine Rechte oder Ansprüche.
Publications FOSC
28.05.2026
#1cdc0d48-a801-41d2-ad7b-a4c6f1dcf84c
KK04
Kollokationsplan Composable Stiftung
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Neuauflage des Kollokationsplans
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 17.06.2026
Ablauf der Frist: 17.06.2026
Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug
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