CHE-108.120.631
Codatex AG in Liquidation
Personnes inscrites (0)
Aucune personne inscrite.
But
Verarbeitung von Daten aller Art und Ausführung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten, Handel mit Software aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigeniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.
Publications FOSC
29.05.2026
#e9d47ff1-caff-4697-a8e6-da1a14d7ba1c
Mutation
Mutation Codatex AG, Sommeri, neu Codatex AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Détails
Codatex AG in Liquidation
Hauptstrasse 73
8580 Sommeri
Hauptstrasse 73
8580 Sommeri
Codatex AG, in Sommeri, CHE-108.120.631, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 45 vom 04.03.2011, S.0, Publ. 6062174). Firma neu: Codatex AG in Liquidation. Mit Entscheid vom 28.04.2026 hat das Bezirksgericht Arbon die Rechtseinheit aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Tagesregister-Nr. 3391 vom 26.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 45, Datum: 04.03.2011
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Thurgau
29.05.2026
#71e135dd-d0c9-4b8b-b7bf-b0c439d292af
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Codatex AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Détails
Datum des Auflösungsentscheids: 28.04.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
Konkursamt Thurgau
Bahnhofplatz 69
8500 Frauenfeld
Bahnhofplatz 69
8500 Frauenfeld