CHE-109.717.783

Citi Pensionskasse

Informations de base

CHE-109.717.783
Hardstrasse 201
8005 Zürich
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 20.05.2026 19:22 · Zefix ↗

Personnes inscrites (9)

à Thonon-les-Bains
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Iseltwald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Rolle, de Eysins
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Glarus
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zollikon, de Menziken
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Rüschlikon, de Rüschlikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Wädenswil, de Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Winterthur, de Appenzell
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Wallisellen, de Zürich und Sils im Domleschg
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (4)

Quinz Sandro Sortie
à Münchenbuchsee, de Fischingen
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.04.2026
Altoè Walter Sortie
à Jonen, de Luzern
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.04.2026
Tabka Inès Sortie
à Saint-Prex, de Essertines-sur-Rolle
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.04.2026
à Thônex, de Lugano
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.04.2026

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsvertrage abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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