CHE-495.238.536

CFB Gastro GmbH in Liquidation

Informations de base

CHE-495.238.536
Molseralpstrasse 4
8898 Flumserberg Tannenbodenalp
📍 Carte ↗
Sàrl – Société à responsabilité limitée
20'000.00 CHF
Mis à jour: 20.06.2026 04:28 · Zefix ↗

Personnes inscrites (3)

à Luzern
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
à Benken
Gesellschafter und Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
à Benken, de Flums
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (2)

à Luzern
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.08.2023
à Luzern, de Hohenrain
Vorsitzender der Geschäftsführung
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.08.2023

But

Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Restaurants und Bars, den Erwerb und den Betrieb von Gaststätten und Hotels sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Publications FOSC

19.06.2026 #08274061-fdd7-452d-954d-b277c49c9683
KK04
Kollokationsplan und Inventar CFB Gastro GmbH Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 09.07.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 29.06.2026

Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG

Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen

Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, 8887 Mels

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