CHE-114.480.718
Celeroton AG
Personnes inscrites (5)
à Glarus, de Glarus Süd
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Eschenbach, de Flums
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Rapperswil-Jona, de Seelisberg
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (4)
jusqu'au 04.06.2025
Closset Alexandre
Sortie
à Ferreyres, de Egg
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 04.06.2025
Bartholet Martin
Sortie
à Rapperswil-Jona, de Flums
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 04.06.2025
Sauter Martin Heinrich
Sortie
à Netstal (Glarus), de Stein am Rhein
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
But
Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung und Herstellung von, Handel mit Produkten und Lizenzvergabe sowie Erbringen von Dienstleistungen auf dem Gebiet der elektrischen Antriebssysteme und der Mechatronik. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Vertretungen, Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten oder übernehmen, sich an anderen Unternehmen jedwelcher Art beteiligen, sowie jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Aktionäre berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen (inkl. Zero Balancing), und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jeglicher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und/oder unter Eingehung von Klumpenrisiken.
Organe de révision
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