CHE-109.784.897
BVG-Vorsorgestiftung physioswiss
Personnes inscrites (12)
à Hausen AG, de Holziken
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Biel/Bienne, de Châtillon (FR)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Volketswil, de Lichtensteig
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Ennetbürgen, de Rüegsau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Tartegnin, de Beringen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Volketswil, de Lichtensteig
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (12)
Walker Brigitte
Sortie
à Altendorf, de Wollerau und Gurtnellen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.01.2025
jusqu'au 03.10.2024
Zehnder Jorina
Sortie
à Zürich, de Holziken
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.10.2024
Kistler Christina
Sortie
à Glarus Nord, de Reichenburg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 26.09.2022
Bruggemann Johannes
Sortie
à Hausen am Albis
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.09.2022
Bieri Peter
Sortie
à Adligenswil, de Escholzmatt-Marbach
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 09.12.2021
jusqu'au 03.08.2021
Simon Didier
Sortie
à La Chaux-de-Fonds, de Niederbipp
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 12.02.2021
Simon Elda
Sortie
à La Chaux-de-Fonds, de Niederbipp
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 12.02.2021
Hüsser Christof
Sortie
à Hünenberg, de Rudolfstetten-Friedlisberg
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 08.01.2020
Rüttimann Irma
Sortie
à Cham, de Cham
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 23.08.2018
jusqu'au 31.07.2017
But
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für: Selbstständige Verbandsmitglieder und deren Arbeitnehmende; Arbeitnehmende von juristischen Personen und Personengesellschaften, wenn deren Teilhaber Verbandsmitglieder sind, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.