CHE-487.756.562
BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB)
Personnes inscrites (6)
à Rheinfelden, de Escholzmatt-Marbach
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Riehen, de Sion
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Basel, de Zunzgen
Präsident des Verwaltungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Vizepräsidenten
à Ersigen, de Ersigen
Vizepräsident des Verwaltungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
Anciennes personnes inscrites (4)
à Augst, de Bussnang
Vizepräsidentin des Verwaltungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
jusqu'au 01.02.2024
Jann Moeschlin Dr. Antonia
Sortie
à Zürich, de Stans
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 28.12.2021
à Basel, de Sion
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 11.03.2021
Gass Hanspeter
Sortie
à Basel, de Basel
Präsident des Verwaltungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der Vizepräsidentin
jusqu'au 17.04.2020
But
Die BSABB bezweckt die gemeinsame Erfüllung der den Kantonen nach Art. 61 ff. des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) obliegenden Aufgaben. Die Vertragskantone übertragen der BSABB überdies die Aufsicht über die nach Art. 84 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) unter kantonaler Aufsicht stehenden, klassischen Stiftungen. Sie können der BSABB zudem die Aufsicht über unter der Aufsicht der Gemeinden stehende Stiftungen gänzlich oder teilweise übertragen. Für die Vertragskantone nimmt die BSABB für die kantonalen klassischen Stiftungen auch die Aufgaben der Änderungsbehörde im Sinne von Art. 85 und 86 ZGB wahr.