CHE-427.177.544

Blink AG

Informations de base

CHE-427.177.544
Marktgasse 32
3011 Bern
📍 Carte ↗
SA – Société anonyme
100'000.00 CHF
Mis à jour: 21.05.2026 20:51 · Zefix ↗

Personnes inscrites (4)

à Bern, de Amriswil
Kollektivunterschrift zu zweien
à Liebefeld (Köniz), de Matten bei Interlaken
Gesellschafter
Einzelunterschrift
à Bern, de Jegenstorf
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Wabern (Köniz), de Ringgenberg (BE)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (4)

à Thun, de Herdern
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.11.2023
à Bern, de Tamins
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.11.2023
Lekaj Arben Sortie
à Unterseen, de Matten bei Interlaken
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
jusqu'au 11.05.2017
Lekaj Arben Sortie
à Bern, de Matten bei Interlaken
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

But

Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Fahrschule sowie alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Tätigkeiten. Dazu gehören unter anderem die Vergabe von Lizenzen an Franchisingpartner, die Durchführung von Kursen, die Erstellung und der Vertrieb von Software im Fahrschulbereich sowie die Vermietung von Autos und Räumlichkeiten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeit ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen (inkl. Zero Balancing), und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jeglicher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und/oder unter Eingehung von Klumpenrisiken.

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