CHE-437.963.389
Blackwidder GmbH in Liquidation
Personnes inscrites (3)
But
Führung von Imbissen, Gastwirtschaftsbetrieben und Lebensmittelläden sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Gastronomie- und Lebensmittelprodukten, Tabak, Zigaretten und Zigarren; Erwerb, Halten und Vergabe von Lizenzen; Beteiligungen; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Grundstücken.
Publications FOSC
27.07.2026
#a0368337-6d3f-4fbb-963a-8a654a5a6377
Mutation
Mutation Blackwidder GmbH, Emmen, neu Blackwidder GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Blackwidder GmbH in Liquidation
Bahnhofstrasse 18
6020 Emmenbrücke
Bahnhofstrasse 18
6020 Emmenbrücke
Blackwidder GmbH, in Emmen, CHE-437.963.389, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 195 vom 09.10.2018, Publ. 1004472362). Firma neu: Blackwidder GmbH in Liquidation. Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Hochdorf, Abteilung 1, vom 21.07.2026 ist über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 21.07.2026, 11.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 7560 vom 22.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 195, Datum: 09.10.2018
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
22.07.2026
#25baf3df-4733-4ab0-8931-5a6d49c79eea
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Blackwidder GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 21.07.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.