CHE-244.951.137

AXPERT GmbH in Liquidation

Informations de base

CHE-244.951.137
Industriestrasse 166b
8957 Spreitenbach
📍 Carte ↗
Sàrl – Société à responsabilité limitée
20'000.00 CHF
Mis à jour: 30.08.2026 07:31 · Zefix ↗

Personnes inscrites (1)

à Wettingen, de Zürich
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Anciennes personnes inscrites (1)

à Cham
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
jusqu'au 20.12.2023

But

Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Autoreparaturwerkstätten, den Handel mit Neu- und Occasionsfahrzeugen, den Handel mit Ersatz- und Zubehörteilen sowie die Bereitstellung von Fahrzeugen aller Art zur entgeltlichen Nutzung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Publications FOSC

14.08.2026 #9af84832-278d-4a74-8f8a-ce334c8de2b1
KK04
Kollokationsplan und Inventar AXPERT GmbH Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Baden, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden.
Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen wird./MH

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 03.09.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 24.08.2026

Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau

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