CHE-309.710.368

avorina GmbH

Informations de base

CHE-309.710.368
Thunstrasse 2
3510 Konolfingen
📍 Carte ↗
Sàrl – Société à responsabilité limitée
20'000.00 CHF
Mis à jour: 28.05.2026 04:51 · Zefix ↗

Personnes inscrites (2)

à Kerzers, de Reitnau
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
à Kerzers, de Reitnau
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift

But

Die Gesellschaft bezweckt das Abwickeln von Rechnungen, Personalabwicklungen, den Maschinenkauf und Verkauf sowie das Erbringen von weiteren administrativen Dienstleistungen. Ausserdem kann die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, die im Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens stehen. Ebenso kann sie sich an anderen Unternehmen beteiligen, Niederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten als auch Grundeigentum, Konzessionen, Patente, Lizenzen und sonstige immaterielle Güterrechte erwerben, verwalten, verwerten und verkaufen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit diesem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Publications FOSC

27.05.2026 #5a7f0fa4-1d9f-471a-8777-34baac0b158a
KK01
Vorläufige Konkursanzeige avorina GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Détails
Datum des Auflösungsentscheids: 15.05.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

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