CHE-103.874.450

avenirplus Sammelstiftung

Informations de base

CHE-103.874.450
Bärenplatz 8
3011 Bern
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 22.05.2026 03:47 · Zefix ↗

Personnes inscrites (10)

à Galgenen, de Wollerau
Kollektivunterschrift zu zweien
à Rechthalten, de La Roche
Kollektivunterschrift zu zweien
à Rüegsauschachen (Rüegsau), de Benken (SG)
Kollektivunterschrift zu zweien
à Granges-Paccot, de Köniz
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
à Muri b. Bern (Muri bei Bern), de Spiez
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Biel/Bienne, de Lommiswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Fraubrunnen, de Wohlen bei Bern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Köniz, de Linden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Baar, de Rohrbach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Baar, de Belp
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (7)

à Luzern, de Densbüren
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 30.03.2026
Christ Franz Sortie
à Leuzigen, de Holderbank (SO)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 30.03.2026
à Alchenflüh (Rüdtligen-Alchenflüh), de Wangenried
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 14.07.2025
à Bern, de Schinznach
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 10.04.2025
à Alterswil FR (Alterswil), de Bolligen
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 09.01.2024
à Bern, de Wangenried
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.06.2020
à Boll (Vechigen), de Oberhofen am Thunersee
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 15.03.2019

But

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber sowie für Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus gehende Vorsorge betreiben, umhüllende oder rein ausser- bzw. vorobligatorische Vorsorgepläne anbieten und zudem Unterstützung in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit leisten. Die Stiftung trifft mit jedem anzuschliessenden Arbeitgeber eine schriftliche Anschlussvereinbarung, die der Aufsicht zur Kenntnis zu bringen ist. Ein oder mehrere Anschlüsse bilden ein Vorsorgewerk. Der Stiftungsrat erlässt die notwendigen Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er regelt das Verhältnis zu den angeschlossenen Arbeitgebern sowie zu den versicherten und anspruchsberechtigten Personen. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen. Die einzelnen Destinatäre können nur dann Rechtsansprüche auf das Stiftungsvermögen erheben, wenn ihnen durch Reglemente oder Beschluss solche zustehen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.

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