CHE-108.099.936
Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Thurgau
Personnes inscrites (13)
à Bottighofen, de Wil (SG)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Triboltingen (Ermatingen)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Dachsen, de Yverdon-les-Bains
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
à Riedt b. Erlen (Erlen), de Schiers
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
à Felben-Wellhausen, de Tägerwilen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Kradolf (Kradolf-Schönenberg), de Herisau
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Kreuzlingen, de Kreuzlingen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Fruthwilen (Salenstein), de Roggwil (TG)
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
à Kreuzlingen, de Roggwil (TG) und Eschlikon
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
à Siegershausen (Kemmental), de Eschenbach (LU)
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
à Herdern, de Guggisberg
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (4)
jusqu'au 30.10.2025
Zwahlen Christoph
Sortie
à Lanzenneunforn (Herdern), de Guggisberg
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 30.10.2025
Mettler Christian
Sortie
à Amriswil, de Neckertal
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 30.10.2025
Kuster Jakob
Sortie
à Landschlacht (Münsterlingen), de Diepoldsau
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 28.12.2023
But
Der Verein bildet eine Sektion des Automobil Club der Schweiz (ACS). Der Verein bezweckt die Wahrung und den Schutz der Rechte und Interessen seiner Mitglieder im Strassenverkehr sowie den Zusammenschluss von Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen, gesellschaftlichen und allen weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen. Der Vereinszweck umfasst ausdrücklich auch die Wahrung der privaten Interessen der Mitglieder. Der Verein setzt sich insbesondere auch für die Unfallverhütung ein und macht sich die Verkehrserziehung zur Aufgabe. Zum Schutz der Rechte und Interessen seiner Mitglieder kann der Verein im Rahmen seiner Zwecksetzung Einsprachen, Beschwerden oder andere Rechtsmittel öffentlicherechtlicher oder privater Natur ergreifen und die damit verbundenen Rechtsverfahren durchführen, allein oder gemeinschaftlich mit anderen Organisationen.