CHE-485.042.925

Aunto 84 GmbH

Informations de base

CHE-485.042.925
Baarerstrasse 52
6300 Zug
📍 Carte ↗
Sàrl – Société à responsabilité limitée
20'000.00 CHF
Mis à jour: 12.06.2026 04:49 · Zefix ↗

Personnes inscrites (1)

à Zürich
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Anciennes personnes inscrites (4)

Destani Urim Sortie
à Zürich
Gesellschafter
Einzelunterschrift
jusqu'au 02.02.2026
Destani Valon Sortie
à Thayngen
Einzelunterschrift
jusqu'au 16.01.2026
Destani Urim Sortie
à Thalwil
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
jusqu'au 14.11.2024
Azizi Sherif Sortie
à Ebikon
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
jusqu'au 09.11.2022

But

Die Gesellschaft bezweckt Tätigkeiten aller Art im Führen von Kleiderboutiquen mit Accessoires, Onlinehandel mit Kleidern und Modeaccessoires sowie weiteren damit verbundenen Tätigkeiten, insbesondere das Halten und Verwalten von Lizenzen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Im Übrigen kann sie alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sind.

Publications FOSC

11.06.2026 #93be8abe-90b3-433d-ba30-3f7dc07c985e
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Aunto 84 GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Détails
Datum der Konkurseröffnung: 09.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

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