CHE-115.782.458

ART-Nachlassstiftung für Kunstschaffende

Informations de base

CHE-115.782.458
Glockenstrasse 5
3018 Bern
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 21.05.2026 20:01 · Zefix ↗

Personnes inscrites (12)

à Bern
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bern, de Orzens
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bern, de Sumiswald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bern, de Wohlen (AG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Bern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Biel/Bienne
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Biel-Benken BL (Biel-Benken), de Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bern, de Bern und Köniz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Uettligen (Wohlen bei Bern), de Burgdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bern, de Bern und Röthenbach im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bern, de Bern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bern, de Grächen
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (3)

à Bern, de Bern
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.05.2025
à Bern, de Lenk
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 11.08.2023
à Cotterd (Vully-les-Lacs), de Ursenbach
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 13.07.2021

But

Die Stiftung bezweckt, kunsthistorisch bedeutende Werkgruppen bildender Künstlerinnen und Künstler zu betreuen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit soll das kulturelle Erbe der bildenden Kunst gesichert und erhalten werden. Die Stiftung übernimmt bedeutende Werke oder Werkgruppen zu Eigentum, welche ihr durch Schenkungen, Verfügungen von Todes wegen oder durch Ankauf zufallen bzw. erworben werden. Die Übernahme resp. Nichtübernahme (Ausschlagung) erfolgt durch Stiftungsratsbeschluss. Zur Erfüllung des Zweckes kann die Stiftung folgende Massnahmen ergreifen: Professionelle Lagerung, Verwaltung und Erhaltung der Werke; Öffentliche Präsentation der Werke; Unterstützung von Publikationen; Ankauf von Werken, insbesondere zur Komplettierung von Werkgruppen; Tausch/Verkauf von Werken, wenn dies zur Sicherung des kulturellen Erbes des entsprechenden Künstlers / der entsprechenden Künstlerin von Vorteil ist, überdies wenn es in der vertraglichen Regelung mit dem Künstler / der Künstlerin bzw. dem Dritten vorgesehen ist; Die Stiftung kann Werke oder Werkgruppen in uneigennütziger Weise Drittinstitutionen, wie Museen, etc., zu Ausstellungszwecken zur Verfügung stellen. Sie kann auch selber ausstellen. Sofern es die Mittel der Stiftung erlauben, kann der Stiftungsrat mittels Erlass eines Reglementes einen Fonds zur Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden errichten und äufnen.

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