CHE-109.729.728
ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung
Personnes inscrites (12)
à Mollis (Glarus Nord), de Lengwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Weesen, de Glarus Süd
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Gommiswald, de Eschenbach (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Rapperswil SG (Rapperswil-Jona)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Gebertingen (Ernetschwil), de Benken SG
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Lachen SZ (Lachen), de Solothurn
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (9)
jusqu'au 07.10.2025
jusqu'au 07.10.2025
jusqu'au 07.10.2025
jusqu'au 07.10.2025
Scheu René
Sortie
à Ebnat-Kappel, de Neckertal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.10.2025
Fürderer Stephanie Ursula
Sortie
à Widnau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.10.2025
Lüthi Peter
Sortie
à Schmerikon, de Lauperswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.10.2025
Brunner Walter Emil
Sortie
à Dürnten, de Kaltbrunn
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.10.2025
Wildhaber August
Sortie
à Walde SG (Eschenbach (SG)), de Flums
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.10.2025
But
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Arbeitgeber oder die ihnen gleichgestellten Personen können sich im Rahmen der Vorschriften des BVG an die Stiftung aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung anschliessen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Vorsorgeleistungen, die Teilliquidation, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt darin insbesondere das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den weiteren Anspruchberechtigten fest. Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Stiftung erlässt für jeden angeschlossenen Arbeitgeber einen individuellen Vorsorgeplan über die versicherten Leistungen und deren Finanzierung. Zur Erreichen ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.