CHE-186.669.315

Alpha Swiss Network AG in Liquidation

En liquidation SA 📍 6300 Zug ZG HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Informations de base

CHE-186.669.315
Baarerstrasse 12
6300 Zug
📍 Carte ↗
SA – Société anonyme
1'000'000.00 CHF
Mis à jour: 09.07.2026 04:41 · Zefix ↗

Personnes inscrites (2)

à Collina d'Oro
Kollektivunterschrift zu zweien
à Ermatingen, de Wynigen
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Anciennes personnes inscrites (2)

à Wangen, de Sennwald
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 11.01.2021
à Basel
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 21.09.2020

But

Aufbau und Betrieb von IT-Infrastrukturen, insbesondere privater Glasfasernetze und Datacenter, Aufbau und Betrieb von Portalen für Bezug von IT-Infrastruktur-Dienstleistungen, Erbringung weiterer Dienstleistungen in diesen Bereichen sowie Projekte in diesen Bereichen im nationalen und internationalen Markt; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

Publications FOSC

09.07.2026 #6f5baa06-ed95-4c51-bee2-e24a3884575f
KK04
Kollokationsplan und Inventar Alpha Swiss Network AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Détails
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 29.07.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 19.07.2026

Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug

vormals Beelastic AG

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