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Purpose
Erwerb, Haltung, Veräusserung, Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen, Wertschriften, Kapitalanlagen, Investitionsgütern sowie Immaterialgüterrechten wie Patenten, Know-how und Lizenzen; kann sich an anderen Unternehmen jeder Art beteiligen sowie Liegenschaften erwerben und belasten
SOGC Publications
01.06.2026
#3fa41d31-896f-4b38-b524-1d5f24541752
Mutation
Mutation MAPA Invest GmbH, Zug, neu MAPA Invest GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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MAPA Invest GmbH in Liquidation
Im Rötel 10a
6300 Zug
Im Rötel 10a
6300 Zug
MAPA Invest GmbH, in Zug, CHE-109.585.659, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 99 vom 25.05.2018, Publ. 4248945). Firma neu: MAPA Invest GmbH in Liquidation. Mit Entscheid vom 26.05.2026, 09.15 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 10285 vom 27.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 99, Datum: 25.05.2018
Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
28.05.2026
#4e81558e-2abf-4627-85cf-54c476bb3ce0
KK01
Vorläufige Konkursanzeige MAPA Invest GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 26.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.