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Purpose
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Gastronomie und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist ferner befugt, sich in jeder Form an anderen Unternehmungen im In- und Ausland zu beteiligen, Patente, Lizenzen und Wertschriften zu erwerben, zu verwalten und zu veräussern. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte tätigen, welche direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder ihn zu fördern geeignet sind.
SOGC Publications
03.06.2026
#444548d3-b780-4c34-abb3-f54f0b8a6f31
Mutation
Mutation LEONBERG GMBH, Zürich, neu LEONBERG GMBH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
LEONBERG GMBH in Liquidation
Ankerstrasse 115
8004 Zürich
Ankerstrasse 115
8004 Zürich
LEONBERG GMBH, in Zürich, CHE-111.652.638, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 228 vom 24.11.2009, S.27, Publ. 5356844). Firma neu: LEONBERG GMBH in Liquidation. Mit Urteil vom 27.05.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 27.05.2026, 14.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 25479 vom 29.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 228, Datum: 24.11.2009
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
29.05.2026
#39441e50-fc3d-4658-88eb-26fc09fb328c
KK01
Vorläufige Konkursanzeige LEONBERG GMBH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 27.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Konkursamt Aussersihl-Zürich
Postfach, 8036 Zürich
Postfach, 8036 Zürich