CHE-174.587.998
YUSHU AG in Liquidation
Persone iscritte (4)
a Rüfenach, di Böztal
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Freienbach, di Villigen
Präsident des Verwaltungsrates / Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (6)
fino al 29.10.2024
fino al 29.10.2024
Märki Luca
Cessata
a Schafisheim, di Villigen
Präsident des Verwaltungsrates / Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 29.10.2024
Märki Luca
Cessata
a Hunzenschwil, di Villigen
Mitglied des Verwaltungsrates / Geschäftsführer
Einzelunterschrift
fino al 18.07.2023
Büchli David Tentsü
Cessata
a Steinhausen, di Böztal
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 07.06.2023
fino al 27.10.2022
Scopo
Die Gesellschaft bezweckt den Handel, Verkauf, Versand, Einkauf, Produktion, Import und Export von Lebensmittel aller Art. Des Weiteren bezweckt sie den Handel mit Waren aller Art. Sie bezweckt auch den Betrieb von Take-Aways und den Lieferservice. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Pubblicazioni FUSC
10.08.2026
#73c8e16a-2a0f-4a70-b697-97f29f599729
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf YUSHU AG
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Dettagli
Art des Konkursverfahrens: summarisch
Datum der Konkurseröffnung: 22.01.2026
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