CHE-149.951.405

Widmer Electric AG in Liquidation

Informazioni di base

CHE-149.951.405
Sägereistrasse 21
8152 Glattbrugg
📍 Mappa ↗
SA – Società anonima
100'000.00 CHF
Aggiornato: 13.06.2026 04:25 · Zefix ↗

Persone iscritte (1)

a Zürich, di Herrliberg
Präsident des Verwaltungsrates / Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Persone iscritte (storico) (2)

Widmer Asis Cessata
a Zürich, di Herrliberg
Mitglied des Verwaltungsrates / Mitglied der Geschäftsleitung
Einzelunterschrift
fino al 19.09.2025
Kovacevic Elvis Cessata
a Zürich, di Zürich
Vizepräsident des Verwaltungsrates / Mitglied der Geschäftsleitung
Einzelunterschrift
fino al 19.09.2025

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung und Projektierung von elektrotechnischen Anlagen, insbesondere den Schaltanlagenbau und die Elektroinstallation. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.

Pubblicazioni FUSC

12.06.2026 #833351a6-b4d4-43ae-a6f8-2fecb93ad9a2
KK04
Kollokationsplan Widmer Electric AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 12.06.2026 beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Wallisellen schriftlich einzureichen:
Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 02.07.2026
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).

Konkursamt Wallisellen
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen

Bezirksgericht Bülach
Postfach
8180 Bülach

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8180 Bülach

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