CHE-103.630.735
Wasserverbund Grauholz AG
Persone iscritte (9)
a Urtenen-Schönbühl, di Krauchthal
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Mattstetten, di Lyssach
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Bäriswil BE (Bäriswil), di Ermatingen
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Deisswil b. Münchenbuchsee (Deisswil bei Münchenbuchsee), di Uetendorf
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Urtenen-Schönbühl, di Seeberg
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (5)
Stoll Bruno
Cessata
a Mattstetten, di Guggisberg
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 22.03.2024
Siegenthaler Thomas
Cessata
a Urtenen-Schönbühl, di Lützelflüh
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 22.03.2024
Allemann Theilkäs Elisabeth
Cessata
a Bäriswil BE (Bäriswil), di Wiedlisbach
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 27.06.2023
Leu Andreas
Cessata
a Zollikofen, di Mattstetten
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 27.06.2023
Hofer Ernst
Cessata
a Bangerten b. Dieterswil (Rapperswil (BE)), di Bettenhausen
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 01.05.2020
Scopo
Die Gesellschaft bezweckt, Aktionäre und Dritte mit Trink-, Brauch- und Löschwasser zu beliefern. Sie übernimmt dazu die Beschaffung, die Bewirtschaftung, die Aufbereitung, den Transport, die Speicherung und die Übergabe des Wassers an die Aktionäre. Die Wasserabgabe an die Wasserbezüger und der Hydrantenlöschschutz sind Sache der Aktionäre in deren Versorgungsgebieten. Zur Erfüllung des Zweckes hat die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben: Erstellung, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung von Wasserbeschaffungs-, Aufbereitungs-, Transport-, Speicher-, Fernwirk- und Messanlagen (Primärsystem); Übernahme solcher Anlagen zu Eigentum, die von den Aktionären als Sacheinlage eingebracht oder der Gesellschaft später abgetreten werden; Zusammenarbeit mit den Wasserversorgungen der Aktionäre sowie Wasserversorgungen Dritter; Erstellung und Durchführung der generellen Wasserversorgungsplanung; Wasserlieferung an Wasserbezüger, die nicht Aktionäre sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Wasserversorgungen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben und veräussern und alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.