CHE-453.048.929
VSMplus Sammelstiftung für Personalvorsorge
Persone iscritte (11)
a St. Antoni, di Wünnewil-Flamatt
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (18)
fino al 21.11.2025
fino al 21.11.2025
fino al 21.11.2025
fino al 21.11.2025
fino al 21.11.2025
fino al 16.02.2024
fino al 16.02.2024
fino al 16.02.2024
Gubler Dr. Christian
Cessata
a Bremgarten bei Bern, di Bern
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 15.01.2024
fino al 04.10.2023
fino al 21.03.2023
fino al 30.03.2022
fino al 30.03.2022
fino al 19.11.2020
Striffeler Elisabeth
Cessata
a Münsingen, di Twann-Tüscherz
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 04.11.2020
fino al 11.06.2019
fino al 11.06.2019
Landtwing Phillipe
Cessata
a Baar, di Zug
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 28.02.2018
Scopo
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der Personalvorsorge gemäss Art. 1e BVV2 für die ihr angeschlossenen Firmen und die Mitglieder von Verbänden als nicht registrierte Stiftung. Die Personalvorsorge wird ausserhalb der Minimalvorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im überobligatorischen Bereich gemäss Art. 1e BVV 2 geführt. Die Stiftung erbringt Leistungen zu Gunsten der versicherten Selbstständigerwerbenden, Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Firmen und Verbänden sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftliche Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Grundsatz der (virtuellen) Kollektivität muss eingehalten werden; falls beim Anschluss eines Verbandsmitglieds die (virtuelle) Kollektivität nicht eingehalten werden kann, muss der Anschluss beim Vorsorgewerk des Verbandes erfolgen. Jede angeschlossene Firma, die Mitglieder von Verbänden sowie die Verbände bilden innerhalb der Stiftung ein eigenes Vorsorgewerk. Die Beziehungen zur Stiftung werden in einem Anschlussvertrag geregelt. Arbeitgeber können sich im Rahmen der Personalvorsorge ihrer Firmen oder eines Verbandes mitversichern. Sie dürfen jedoch in keiner Weise bessergestellt werden als die Arbeitnehmer. Zur Erreichung des Stiftungszwecks schliesst die Stiftung einen Kollektivversicherungsvertrag mit einer der Versicherungsaufsicht unterstellten schweizerischen Versicherung ab, bei welchem die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist. Art und Umfang der Versicherungsleistungen werden für jedes Vorsorgewerk separat festgelegt. Ausser zu Vorsorgezwecken dürfen aus dem Stiftungsvermögen keine Leistungen erbracht werden, zu denen ein der Stiftung angeschlossener Arbeitgeber rechtlich verpflichtet ist und die ein Entgelt für geleistete Arbeit darstellt oder lohnähnlichen Charakter haben (Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen und Dienstaltersgeschenke, Teuerungszulagen etc.). Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der gesamten Schweiz tätig. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Ufficio di revisione
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