CHE-109.639.290

Vorsorgeeinrichtung der CPH-Gruppe

Informazioni di base

CHE-109.639.290
Perlenring 1
6035 Perlen
📍 Mappa ↗
Stift
Aggiornato: 22.05.2026 11:53 · Zefix ↗

Persone iscritte (6)

a Bubikon, di Flums
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Baden, di Wigoltingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich, di Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Meggen, di Ebnat-Kappel
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
a Diessenhofen, di Diessenhofen
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
a Uster, di Zürich und Ormalingen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (3)

a Meggen, di Teufen (AR)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 01.07.2025
a Suhr, di Oberkulm
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 31.01.2022
a Emmen, di Wauwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 13.11.2019

Scopo

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Schweizer Gruppengesellschaften der CPH Group AG (Firma), der Perlen Industrieholding AG und der UBV Holding AG, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, lnvalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zum Arbeitgeber, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Ufficio di revisione

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