CHE-159.926.320
Verein Jugendschutz in den Medien
Persone iscritte (8)
a Winterthur, di Boécourt
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
a Oberengstringen, di Malters
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (7)
Dietrich Karin Gabriela
Cessata
a Wangen b. Dübendorf (Wangen-Brüttisellen), di Vilters-Wangs
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 04.04.2024
Woodtli Franz
Cessata
a Laufen, di Oftringen
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 04.04.2024
Chevallaz Roger
Cessata
a Ersigen, di Montherod
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 13.08.2021
Treichler Daniel Christian
Cessata
a Zürich, di Herrliberg
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 13.08.2021
Sobieszek Eva Christina
Cessata
a Laupen BE (Laupen), di Basel
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 23.07.2020
fino al 23.07.2020
Cardis Hélène
Cessata
a Herrliberg, di Herrliberg
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 05.03.2019
Scopo
Der Verein setzt Teile der Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film, welche zwischen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), dem Schweizerischen Verband für Kino und Filmverleih (ProCinema), dem Schweizerischen Video-Verband (SVV) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 26.10.2011 mit Wirkung per 01.01.2013 abgeschlossen worden ist, um. Gestützt auf vorgenannte Vereinbarung betreibt der Verein die schweizerische Kommission Jugendschutz im Film, welche für die Kantone und die Branche Empfehlungen zum Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen sowie audiovisuelle Bildtonträger macht und ergänzend die Öffentlichkeit über die Aspekte des Jugendschutzes im Zusammenhang mit dem Konsum von Filmen orientiert. Der Verein kann ebenso audiovisuelle Inhalte, welche auf anderem Wege als über öffentliche Filmvorführungen oder Bildtonträgern vermittelt werden, miterfassen und damit auch für diese Verbreitungs- resp. Vertriebswege Zulassungsalter empfehlen lassen. Er kann zu diesem Zweck mit anderen Partnern, parallel zur schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film, weitere Kommissionen bilden.